Wärmebrücken

Wärmebrücken sind örtlich begrenzte Bereiche in der wärmeüber-tragenden Hüllfläche eines Gebäudes, bei denen ein erhöhter Wärmefluss auftritt, den es gemäß GEG konstruktiv zu verhindern gilt.

Für die Ermittlung der Wärmeverluste durch Wärmebrücken sind folgende drei Ansätze möglich:

Pauschaler Ansatz

(∆UWB = 0,10 W/m2K)ohne Nachweis

 

Mit diesem Ansatz werden die Wärme-brücken weder ermittelt, noch gedämmt.

Pauschaler Ansatz(∆UWB = 0,05 W/m2K) mittels Gleichwertig-keitsnachweis aller Konstruktionen nach DIN 4108, Bbl. 2.

 

Für den Nachweis von KfW-Effizienzhäusern ist die Erstellung eines Gleichwertigkeitsnach-weises stets erforderlich.

Detaillierte Berechnung

 

Mit dem detaillierten Nachweis aller Wärmebrücken eines Gebäudes wird der energetische Verlust der Gebäudehülle wesentlich niedriger angesetzt, als bei einem Verfahren mit Pauschalzuschlag.   


Fazit: Detaillierte Nachweisverfahren bringen besonders energieeffiziente Lösungen im Hinblick auf das Erreichen von KfW-Effizienzhäusern hervor, sind jedoch verbunden mit aufwendigen Berechnungen.