Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

Gezielte Investitionen im Neubaubereich sowie bei der Bestandssanierung können helfen, Energieeffizienz zu steigern. Sie verbessern damit auch die Werthaltigkeit und die Zukunftsfähigkeit von Gebäuden.

 


Um Energieeffizienz bei Gebäuden besser erkennbar zu machen, wurden mit der Energieeinsparverordnung 2007 Energieausweise ab dem 1. Juli 2009 eingeführt. Bei Neubau, Verkauf oder Vermietung muß eine ganzheitliche Beurteilung der Energieeffizienz erfolgen, Modernisierungsvorschläge unterbreitet und diese Ergebnisse in einem Energieausweis dokumentiert werden.

Bei der Erstellung des Gebäudeenergieausweises kommen zwei Beurteilungsverfahren zum Einsatz: Der Bedarfsausweis, der in einem aufwendigen Berechnungsverfahren den theoretischen Energiebedarf ermittelt, oder der Verbrauchsausweis, der die tatsächlich verbrauchte Endenergie auswertet. Auf Grund des wesentlich geringeren Aufwandes bei der Datenerhebung ist der Verbrauchsausweis günstiger, als der Bedarfsausweis. Die Aussagekraft ist jedoch ebenfalls wesentlich geringer.

 

Welchen Energieausweis brauchen Sie für Ihr Wohngebäude?

  • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Bei Wohngebäuden nach dem Baujahr 1977 besteht Wahlfreiheit.
  • Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt, unabhängig vom Baujahr, ebenfalls Wahlfreiheit.
  • Für denkmalgeschützte Gebäude muß kein Energieausweis erstellt werden.

Welcher Energieausweis ist zulässig für Nichtwohngebäude?

  • Bei Nichtwohngebäuden (mit mehr als 50m2) besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.
  • Für behördlich genutzte Gebäude mit mehr als 250m2 und starkem Publikumsverkehr ist allerdings ein Aushang im Objekt erforderlich.

Welcher Regelung unterliegen sog. Mischgebäude?

  • Bei gemischt genutzten Gebäuden werden zwei separate Energie-ausweise erstellt, wenn sich Teile des Gebäudes hinsichtlich Ihrer Art der Nutzung wesentlich voneinander unterscheiden und mehr als 10% der Nutzfläche einnehmen.

 

Allgemein:

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Er schafft Transparenz im Immobilienmarkt. Gleichzeitig trägt er dazu bei, dass sich Investitionen in Energieeffizienz besser rechnen. Davon profitieren Mieter, Käufer und Eigentümer gleichermaßen.