Gezielte Investitionen im Neubaubereich sowie bei der Bestandssanierung können helfen, Energieeffizienz zu steigern. Sie verbessern damit auch die Werthaltigkeit und die Zukunftsfähigkeit von Gebäuden.
Um Energieeffizienz bei Gebäuden besser erkennbar zu machen, wurden mit der Energieeinsparverordnung 2007 Energieausweise ab dem 1. Juli 2009 eingeführt. Bei Neubau, Verkauf oder Vermietung muß eine ganzheitliche Beurteilung der Energieeffizienz erfolgen, Modernisierungsvorschläge unterbreitet und diese Ergebnisse in einem Energieausweis dokumentiert werden.
Bei der Erstellung des Gebäudeenergieausweises kommen zwei Beurteilungsverfahren zum Einsatz: Der Bedarfsausweis, der in einem aufwendigen Berechnungsverfahren den theoretischen Energiebedarf ermittelt, oder der Verbrauchsausweis, der die tatsächlich verbrauchte Endenergie auswertet. Auf Grund des wesentlich geringeren Aufwandes bei der Datenerhebung ist der Verbrauchsausweis günstiger, als der Bedarfsausweis. Die Aussagekraft ist jedoch ebenfalls wesentlich geringer.
Welchen Energieausweis brauchen Sie für Ihr Wohngebäude?
Welcher Energieausweis ist zulässig für Nichtwohngebäude?
Welcher Regelung unterliegen sog. Mischgebäude?
Allgemein:
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Er schafft Transparenz im Immobilienmarkt. Gleichzeitig trägt er dazu bei, dass sich Investitionen in Energieeffizienz besser rechnen. Davon profitieren Mieter, Käufer und Eigentümer gleichermaßen.